Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter wird vor dem Rentenalter Berufs oder erwerbsunfähig.

Deshalb sollten Sie so früh wie möglich und bei guter Gesundheit - alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen - eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist.
Zur Berechnung der Versorgungslücke müssen u.a. die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese werden allerdings häufig überschätzt. Seit 2001 hat es hier erhebliche negative Änderungen gegeben. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Beamte sollten sich in Hinsicht auf ihren Anspruch auf Versorgungsbezüge an ihre Personalstelle wenden. (Eine Hilfestellung in Form einer Tabelle zur Bedarfsermittlung kann bei BdV angefordert werden.) Da die gesetzliche Rentenzahlung meist erst mit dem 65. Lebensjahr beginnt sollte die Versicherungs- -und Rentenzahlungsdauer möglichst bis zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden.
 
Erwerbsminderungsrente
Als volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung rund 32 % Ihres zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Sie wird nur bezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Können Sie drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Arbeit absolvieren, steht Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Sind Sie in der Lage, mehr als sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie keine Rente. Nur falls Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten Sie eine, wenn auch geringe Berufsunfähigkeitsrente.
 
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Leistungsfall zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, wenn der Versicherte durch Unfall oder Krankheit in einem vertraglich festgelegtem Umfang - in der Regel ab 50% - berufsunfähig wird, also seinem zuletzt ausgeübtem Beruf auf Dauer nicht mehr nachgehen kann.

 

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