Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Betrieb abzuschließen hat.
Sie können mit dieser Versicherung, sich gegen finanzielle und existentielle Einbußen absichern, die durch die Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebs entstehen können.
Was Versichert werden kann?
Diese Versicherung sichert Ihre
- Warenvorräte
- Verpackung
- Rohstoffe
- Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung im Betrieb ab.
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) liefert den gesetzlichen Rahmen für den Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmers. In § 1 GüKG werden die Begriffe Güterkraftverkehr und Werkverkehr definiert und voneinander abgegrenzt- § 2 nennt Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich des GüKG.
Für Transportgüter jeglicher Art
Während eines selbst durchgeführten Gütertransportes ist ein Unfall schnell passiert und für den Kunden bestimmte wertvolle Ware ist völlig zerstört.
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, sofern es die Voraussetzungen aus § 1 Abs.2 bzw.Abs.3 GüKG erfüllt. Werkverkehr ist nicht erlaubnispflichtig.