Zusatzversicherung für Zahnersatz

Zusatzversicherung für Zahnersatz

Bei gesetzlich Versicherten Personen, die einen Zahnersatz benötigen, übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 50 Prozent.

Kann der Versicherte allerdings-über einen Zeitraum von zehn Jahren-alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, die zur Verhinderung einer solchen Operation geführt hätten, so erhöht sich der Anteil der Versicherung auf maximal 65%. Die verbleibenden 35 bis 50% der Kosten müssen der Versicherte selbst aufbringen. Durch eine private Zusatzversicherung kann man jedoch seinen Eigenanteil senken.

Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse, erstattet die private Krankenversicherung die tariflichen Bedingungen. In der Regel ist vor Beginn der Behandlung ein Kostenplan einzurichten. Die Tarifbedingungen sind unterschiedlich je nach Unternehmen, weshalb es sich auch lohnt, genauso wie in anderen Bereichen der Krankenzusatzversicherung, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Die Kostenübernahme durch die private Zusatzversicherung kann unterschiedlich geregelt werden:

- Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes (z.B. 30 Prozent) des gesamten Rechnungsbeitrages; meistens gibt es eine Beschränkung auf maximal 80 oder 90% des Rechnungsbetrages bei Anrechnung der Erstattung anderer Kostenträger (d.h. insbesondere der GKV).

- Aufstockung des von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeleisteten Betrages auf einen bestimmten Prozentsatz (z.B.90%) des Rechnungsbetrages-der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse spielt hier also keine Rolle, der Patient muss grundsätzlich den vereinbarten verbleibenden Prozentsatz (z.B.10%) selbst zahlen.

- Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung In der Regel sind die Beiträge, die die private Zusatzversicherung übernimmt in den ersten Jahren begrenzt. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten sowohl für die zahntechnischen Leistungen als auch die damit zusammenhängende zahnärztliche Behandlung.

 

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